Jobcenter vermittelt Arbeitsstellen mit 7,50 Euro Stundenlohn (Kopie 1)
Das Jobcenter Burgenlandkreis hat einem Arbeitssuchenden eine Stelle als Call-Center Agent/in angeboten. So weit, so gut. Nicht hinnehmbar sind dagegen die Bedingungen, zu denen der Arbeitsuchende die Stelle annehmen soll: Lohn/Gehalt sind mit 7, 50 Euro pro Stunde angegeben, dazu sollen ein minimaler Schichtzuschlag und eine noch dürftigere leistungsorientierte Prämie kommen.
Das Jobcenter Burgenlandkreis hat einem Arbeitssuchenden eine Stelle als Call-Center Agent/in angeboten. So weit, so gut. Nicht hinnehmbar sind dagegen die Bedingungen, zu denen der Arbeitsuchende die Stelle annehmen soll: Lohn/Gehalt sind mit 7, 50 Euro pro Stunde angegeben, dazu sollen ein minimaler Schichtzuschlag und eine noch dürftigere leistungsorientierte Prämie kommen.
Das Call-Center, das diese Arbeitsstelle angeboten hat, wird nach ersten Informationen auch noch mit Landesmitteln gefördert. Offensichtlich ist dort die Information, dass ein gesetzlicher Stundenlohn von 8,50 Euro gilt, noch nicht recht durchgedrungen, und das gilt in gleicher Weise für das Jobcenter.
Für DIELINKE ist der gesamte Vorgang nicht hinnehmbar, sie erwartet, dass die zuständigen Behörden solche Zustände abstellen bzw. gar nicht erst zulassen.