Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigen

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung erklären Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion, und Gudrun Tiedge, innenpolitische Sprecherin:

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der EU ungültig ist. Der EuGH folgt im wesentlichen der Einschätzung der LINKEN und vieler weiterer politischer Kräfte, wonach das Instrument der anlaßlosen Massenspeicherung der Kommunikationsdaten nicht mit den Grundrechten der UN-Charta vereinbar sei.

 

In Deutschland befürworten Union und SPD die Vorratsdatenspeicherung. Der Koalitionsvertrag im Bund fordert die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aber unter dem Vorbehalt der EU-Richtlinie. Nicht umsonst wollte Bundesjustizminister Maas das heutige Urteil abwarten, bis er eine Gesetzesinitiative ins Kabinett einzubringen gedachte.

 

DIE LINKE geht davon aus, dass es durch die Ungültigkeit der EU-Richtlinie keine Vertragsgrundlage von Union und SPD gibt, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen und fordert daher erneut, komplett auf dieses Instrument zu verzichten.

 

In Sachsen-Anhalt hatten CDU und SPD ebenfalls die Einführung der Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Wir nehmen allerdings wahr, dass diese Ansicht zumindest in der SPD Sachsen-Anhalt strittig ist. Daher haben wir die Hoffnung, dass auch in der SPD Sachsen-Anhalt die Diskussion um die vermeintliche Notwendigkeit einer solchen Überwachungsmaßnahme neu entfacht wird und sehen realistische Chancen, endlich auch politische Mehrheiten gegen eine verfehlte ordnungs- und sicherheitspolitische

Grundausrichtung zu generieren.